Mitglied werden

Antragstellung zur Mitgliedschaft

Die Anmeldung erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes erworben.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist in der Beitragsordnung festgelegt. Die Mitgliederversammlung kann den Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen beschließen.

Mitglieder des Arbeitgeberverbandes können die Gliederungen der AWO in Sachsen, die Gesellschaften und Körperschaften, an denen die Gliederungen der AWO in Sachsen beteiligt sind und die korporativen Mitglieder der Gliederungen der AWO in Sachsen werden, die selbst Arbeitgeber sind.

Weiterhin können auch AWO-Gliederungen und Gesellschaften, die außerhalb Sachsens tätig sind, Mitglied werden.